Zukunft des Reitervereins muß gesichert werden

Saerbeck. In der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause wurde noch einmal heftig diskutiert, berichtete Bernd Willebrandt in der Fraktions-Nachlese. „Eines ist klar: Das Baugebiet „Alter Reiterhof“ auf dem Gebiet des jetzigen Hofes Ottmann muß kommen. Wir haben mehrere Hundert Anfragen von Bauwilligen und wenn wir jungen Familien in Saerbeck ein Zuhause bieten wollen, müssen wir das jetzt zügig auf den Weg bringen.“ Dass die CDU-Fraktion den Start des Bebauungsplanes aber dennoch um einige Wochen in die nächste Ratssitzung verschoben habe, liege daran, dass die Zukunft des Reitervereins noch nicht abschließend geklärt sei. Nachdem der Pachtvertrag durch die Eigentümerfamilie nicht verlängert worden sei, hänge der Verein in der Luft. „Es gibt sehr gute Gespräche über mögliche Standorte“, so Willebrandt, aber da sei noch nichts in trockenen Tüchern. Bürgermeisterkandidat Florian Bücker, derzeit diplomierter Bankbetriebswirt bei der NRW.BANK, stellte die Fördervoraussetzungen des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ nochmals dar. „Der Reitverein muß wirtschaftlicher Träger eines Grundstückes sein, um für einen Ersatzneubau einen Zuschuss zu erhalten.“ Und so weit sei es hier noch nicht, da der Standort noch nicht feststehe und für die CDU-Fraktion berge diese noch einiges an Unsicherheit. „Wir wollen nicht, dass der Reitverein plötzlich mit leeren Händen dasteht. Da für das neue Baugebiet derzeit noch Gutachten erstellt werden, läuft also zeitlich nichts weg. Wir starten das Bebauungsplanverfahren, wenn die Zukunft des Reitervereins gesichert ist. Da die Verwaltung drei mögliche Standorte an der Hand hat, sollte das ja jetzt schnell gehen!“, ist Bücker überzeugt.
Hintergrund:
Das NRW-Sonderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ umfasst 300 Millionen Euro und bietet Möglichkeiten für die Saerbecker Sportvereine, um zu modernisieren, zu sanieren oder auch für Ersatzbauten zu sorgen. Hiervon entfallen 300.000 Euro auf die Sportvereine in der Gemeinde Saerbeck. Die Laufzeit des Programms ist bis Ende 2022. Antragsvorrausetzung ist, dass der Verein Eigentümer oder Pächter, also wirtschaftlicher Träger der Sportstätte ist. Der Pachtvertrag muß noch mindestens zehn Jahre Bestand haben, um für einen Ersatzneubau einen Zuschuss zu erhalten. Alle Saerbecker Sportvereine haben Interesse und Bedarf signalisiert, an ihren Sportstätten Verbesserungen vorzunehmen. Aber insbesondere für den Reitverein öffnet sich hier eine Tür, um Förderungen für eine neue Reithalle zu erhalten – wenn man denn ein Grundstück hat, auf dem gebaut werden kann. Bei einer Förderung von mehr als 100.000 Euro können im Idealfall 85 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die Koordinierung des Förderantrages erfolgt über den Kreissportbund.